Amtshaftung im bewaffneten Auslandseinsatz
Die Bundeswehr ist keine vierte Macht im Gefüge des Grundgesetzes und das moderne Völkerrecht ist nicht mehr das von vor 1945. Für moderne Auslandseinsätze unter internationaler Führung stellen sich alte Haftungsfragen neu. In dieser Arbeit geht es um die Frage, inwieweit das Grundgesetz selbst zu einer Haftung gegenüber dem einzelnen Kriegsgeschädigten verpflichtet. Der Autor widerlegt die überkommene These der Suspension ...