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Auf dem Weg zu einem zwischenstaatlichen ne bis in idem im Rahmen der Europäischen Union
Das Verbot der mehrfachen Strafverfolgung - ne bis in idem - gehört zu den fundamentalen Prinzipien des Strafrechts. In den meisten Rechtsordnungen gilt dieses Verbot allerdings nur in dem jeweiligen Staat. Auch Artikel 103 III GG geht bisher nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht darüber hinaus. Innerhalb der Europäischen Union wird dieser Zustand der hohen Mobilität der Bevölkerung längst nicht ...

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