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Rechtsetzung in der Europäischen Gemeinschaft
Mit dem Vertrag von Maastricht wurde das Mitentscheidungsverfahren nach Art. 189 b EGV eingeführt. Dieses Verfahren sieht erstmals in der Geschichte der EG ein nicht überstimmbares Vetorecht des Europäischen Parlaments gegenüber Beschlüssen des Ministerrats sowie ein Vermittlungsverfahren vor. Dabei baut es auf dem Zusammenarbeitsverfahren nach Art. 189 c EGV auf, geht aber weit über dieses hinaus. Der Autor untersucht anhand ...

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