Wettbewerb und Intervention in der EU
In der EU sind nach Artikel 81 des EG-Vertrages (EGV) wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen ("Kartelle") grundsätzlich unzulässig. Diese können jedoch von der EU-Kommission bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen wettbewerblicher Art einzeln oder gruppenweise freigestellt werden. Die Kommission prüft dabei aber oftmals nicht nur die Erfüllung dieser wettbewerblichen Voraussetzungen, sondern legt ihren Freistellungsentscheiden weitergehende Überlegungen (u.a. industriepolitischer Art) zugrunde. Die Dissertation schliesst eine Lücke ...