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Die Rechte des Wohnraum- und des Gewerberaummieters zur Realisierung einer Bedarfsänderung
Häufig werden Vermieter mit dem Mieterwunsch konfrontiert, tiert, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Gesetzlich geregelt die Rechtslage, wenn der Wunsch des Mieters auf einer Vertragsverletzung des Vermieters beruht. Die Rechtslage ist jedoch nur in Randbereichen kodifiziert, wenn der Mieter den Vertrag vorzeitig beenden möchte, weil sich sein Bedarf an der Mietsache geändert hat. Eine solche Bedarfsänderung kann bei dem Wohnraummieter ...

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