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Versicherungsaufsichtsgesetz
Zum WerkDem Kommentar liegt das am 1.1.2016 in Kraft getretene neue Versicherungsaufsichtsgesetz zugrunde. Das neue Gesetz vollzieht die Vorgaben der europäischen Solvabilität II-Richtlinie nach, die insbesondere in den Bereichen Eigenmittelausstattung, Geschäftsorganisation, Aufsichtsregime und Publizitätspflichten wesentliche Veränderungen mit sich gebracht hat. Vollkommen neu ist auch das Regelungskonzept, das auf mehreren Ebenen ansetzt und das Gesetz in europäische Detailregelungen (Solvabilität II-Verordnung) einbettet.Die ...

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