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Das neue Ehebild des EheschlRG
Das EheschlRG von 1998 gibt mit den Scheineheregelungen der §§ 1310 Abs. 1 S. 2 Hs. 2, 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB Anlass, den Eheinhalt im Kontext seiner historischen Entwicklung zu überdenken. Denn durch den Verweis in diesen Vorschriften auf § 1353 Abs. 1 BGB wurde die Eheschließung von dem Willen zur ehelichen Lebensgemeinschaft abhängig gemacht. Dies zwingt wegen ...

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