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Ehe und andere Lebensgemeinschaften nach Landes- und Bundesverfassungsrecht
Im Zuge der Wiedervereinigung kam es in den neuen Bundesländern zur Schaffung neuer, von der Konzeption des Grundgesetzes abweichender Verfassungen. Besonders weit ging dabei die Brandenburgische Landesverfassung, die neben der Ehe auch «andere auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften» unter Schutz stellt. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob dies mit dem in Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz gewährleisteten besonderen Schutz ...

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