Der Unrechtsgehalt des § 261 StGB
Gegenstand dieser Arbeit ist die Untersuchung des Geldwäschetatbestandes ( 261 StGB) als ein typisches Beispiel moderner Strafgesetzgebung. Wie von einer Vielzahl neuerer Gesetzesvorhaben - genannt sei nur der sog. «Große Lauschangriff» - versprach man sich auch von dieser Norm einen wesentlichen Beitrag zur «Bekämpfung der organisierten Kriminalität». Bereits aus dieser Formulierung wird deutlich, daß der Tatbestand überwiegend präventiv ausgerichtet ist ...