Exekutiver Ungehorsam und rechtsstaatliche Resilienz
Die Exekutive befolgt Gerichtsentscheidungen, die gegen sie ergangen sind, freiwillig. Von dieser Prämisse gehen zumindest die Gerichte in Deutschland schon seit Jahrhunderten aus und bezeichnen den Staat in diesem Sinne als "Ehrenmann". Spektakuläre Fälle der jüngeren Vergangenheit haben diese Idealvorstellung jedoch tief erschüttert: Die Exekutive missachtete Urteile und widersetzte sich offen dem Entscheidungsvollzug. Eine überzeugende Antwort auf solchen exekutiven Ungehorsam ...