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Die Selbstbelastungsfreiheit im Rahmen von Compliance-Befragungen und Amnestieprogrammen in Unternehmen
Zuletzt kam es öffentlichkeitswirksam bei der Volkswagen AG im Zuge der Abgasaffäre zu internen Untersuchungen. Die Leitung des Unternehmens hat dabei eine Pflicht zur Aufklärung von systematischem Fehlverhalten. Gegenüber ihrem Arbeitgeber sind die eigenen Mitarbeiter verpflichtet, umfänglich - auch selbstbelastende - Auskünfte über Missstände zu geben. Im Strafverfahren haben Beschuldigte hingegen ein Schweigerecht. Werden die selbstbelastenden Ergebnisse interner Untersuchungen - ...

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