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Der unterbringungsrechtliche Krankheitsbegriff
Beim unterbringungsrechtlichen Krankheitsbegriff handelt es sich um einen der intransparentesten Rechtsbegriffe in der österreichischen Rechtordnung. Das Unterbringungsgesetz stellt nämlich auf den höchst vagen Begriff der "psychischen Krankheit" ab. Anhand dieses Begriffes lässt sich nicht ohne Weiteres ermitteln, welche psychiatrischen Zustandsbilder das Unterbringungsgesetz eigentlich erfassen will. Schließlich ist nicht jedes Zustandsbild, das aus psychiatrischer Sicht einen gewissen Krankheitswert besitzt, deshalb automatisch ...

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