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Die Erstreckung betrieblicher und betriebsverfassungsrechtlicher Tarifnormen auf Außenseiter
Tarifvertragliche Normen über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen gelten nicht nur für Mitglieder der Tarifvertragsparteien. Durch § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 Satz 2 TVG hat der Gesetzgeber ihre Geltung auf Arbeitnehmer erstreckt, die keiner Gewerkschaft oder einer am Tarifvertrag nicht beteiligten Gewerkschaft angehören (so genannte Außenseiter). Die Arbeit widmet sich im Kern der Frage, ob und in ...

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