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MaRisk
Zum WerkDie Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) - veröffentlicht von der BaFin - konkretisieren § 25a KWG und sind die Umsetzung der qualitativen Anforderungen der Vorgaben der internationalen Standardsetzer an das Risikocontrolling von Banken und die entsprechenden bankaufsichtlichen Überprüfungsprozesse in deutsches Recht.Der neue Kommentar baut auf der Novelle der MaRisk aus dem Jahr 2016 auf. Seit der letzten Überarbeitung der ...

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