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Polizei und Strafprozeß im demokratischen Rechtsstaat
Der Rechtsstaat - »government of laws, and not of men« - ist ein ebenso kostbares wie zerbrechliches Gebilde. Er versucht, auch das scheinbar maßlose Verbrechen noch an der Elle des Rechts zu messen. Vom Unrechtsstaat totalitärer Prägung unterscheidet sich der Rechtsstaat grundlegend darin, daß er die Möglichkeit staatlichen Irrtums und Unrechts einräumt und Schutz dagegen gewährt, er ist nicht der ...

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