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Nichtbeachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex
Die Verantwortlichkeit des Vorstands und des Aufsichtsrats der börsennotierten Aktiengesellschaft für den Fall der Nichtbeachtung der Soll-Vorschriften des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), der Abgabe einer fehlerhaften Entsprechens-Erklärung nach § 161 AktG und der pflichtwidrigen Nichtabgabe der nach § 161 AktG abzugebenden Entsprechens-Erklärung spielt eine zunehmend wichtige Rolle.Vollzogen hat sich in den letzten Jahren im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht eine "Corporate-Governance-Debatte". ...

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Folgen der Nichtbeachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und der Vorschriften zur Entsprechens-Erklärung nach § 161 AktG
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 11, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, 71 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Verantwortlichkeit des Vorstands und des Aufsichtsrats der börsennotierten Aktiengesellschaft für den Fall der Nichtbeachtung der Soll-Vorschriften des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), der Abgabe einer fehlerhaften Entsprechens-Erklärung nach § 161 AktG und der ...

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