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Der Schutz des Arbeitnehmers bei grenzüberschreitenden Insolvenzen
Der Umfang des Arbeitnehmerschutzes in der Insolvenz weist in den nationalen Rechtsordnungen deutliche Unterschiede auf. Dies gilt, trotz der durch die Umsetzung der Betriebsübergangs- und Insolvenzgeldrichtlinie teilweise angeglichenen Rechte, auch für die Rechtsordnungen der Europäischen Union und wird im ersten Abschnitt der Untersuchung anhand der Insolvenzarbeitsrechte Deutschlands, Frankreichs und Italiens beispielhaft herausgearbeitet. Für den Arbeitnehmer ist es in grenzüberschreitenden Insolvenzsachverhalten ...

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