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Effizienzanforderungen in den Festlegungen einer wirksamen Verfahrensregulierung nach § 11 Abs. 2 S. 2-4 ARegV
Die Regelung des § 11 ARegV über beeinflussbare und nicht beeinflussbare Kostenanteile ist zu einer Schlüsselvorschrift der deutschen Netzentgeltregulierung avanciert. Das in § 11 Abs. 2 S. 2 - 4 ARegV geregelte Rechtsinstitut der wirksamen Verfahrensregulierung stellt einen Bereich der Kostenanerkennung im Rahmen der Anreizregulierung dar, der bislang keiner systematischen Betrachtung unterzogen wurde, obgleich zentrale und wirtschaftlich bedeutsame Aspekte des ...

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