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Grundrechtsschutz gegen sich selbst
Die Problematik «des Grundrechtschutzes gegen sich selbst» ist von erheblicher gesellschaftspolitischer Relevanz. Hinter dieser Formulierung verbirgt sich im wesentlichen die Frage, ob ein Grundrechtsschutz auch von demjenigen in Anspruch genommen werden muß, der die Hilfe Dritter nicht einfordert oder sogar ablehnt. Dabei sind so unterschiedliche Lebensbereiche angesprochen wie Tabak- und Alkoholkonsum, Heilbehandlung, Suizid, Euthanasie, Hungerstreik, Lügendetekortests, Peep-Shows, Prostitution, Arbeitsschutz etc. ...

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