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Rechtsetzungsermächtigungen der Exekutive in der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union
Magisterarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 16 Punkte, Georg-August-Universität Göttingen, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Bundesrepublik ist es grundsätzlich Aufgabe der Legislative, Normen zu setzen. Die Exekutive hat dagegen die Aufgabe, die von der Legislative erlassenen Normen umzusetzen. Dies entspricht dem Grundsatz der Gewaltenteilung, der in der deutschen Rechtsordnung verfassungsrechtlich verankert ist.Da die Europäische Union ...

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