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Finanzielle Unterstützungsleistungen der Aktiengesellschaft zugunsten ihrer Aktionäre
Die Verselbständigung der juristischen Person geht bei der Aktiengesellschaft so weit, dass die Gesellschaft sogar ihr eigenes Mitglied werden kann. Da liegt es nicht fern, dass sie auch Dritten dabei helfen kann, ihr Mitglied zu werden (sogenannte Financial Assistance). Rechtlich kann dies nicht unbegrenzt zulässig sein. Im Fokus der vom Autor vorgelegten Abhandlung stehen §§ 71a und 57 AktG, welche ...

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