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Selektiver Vertrieb und Diskriminierung
Der selektive Vertrieb ist nach wie vor erste Wahl, wenn es darum geht, höherwertige Waren kontrolliert zu vertreiben. Bislang unterschied man zwischen privilegierten rein nationalen Vertriebssystemen, die sich jedenfalls in Deutschland kaum um wettbewerbsrechtliche Belange zu kümmern hatten und solchen, die dem komplizierten und restriktiven europäischen Richterrecht unterlagen. Seit einiger Zeit nun gilt in Europa eine Freistellungsverordnung für Vertriebsverträge, die ...

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