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Prozessmanagement in der ambulanten Versorgung
Im deutschen Gesundheitssystem besteht der Grundsatz "ambulant vor stationär". Der Patient hat in der ambulanten Versorgung den Anspruch auf freie Arztwahl und damit die Qual der Wahl. Bei einer fachbereichsübergreifenden Mehrfachdiagnose wie beispielsweise dem chronischen Schmerzsyndrom kommen Diagnostik und Therapieempfehlungen verschiedener Facharztgebiete zur Anwendung. Ein Schlüssel zum Therapieerfolg für fachbereichsübergreifende Krankheitsbilder sind Kooperationen zwischen niedergelassenen Fachärzten. Aufbauend auf der Theorie ...

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