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Die Verwaltung des Ausnahmezustands
Die Arbeitsverwaltung hielt die Kriegsfähigkeit des NS-Regimes durch ihre Arbeitskräftelenkung aufrecht.Die Arbeitsverwaltung durchlief in der Phase von ihrer Gründung 1927 bis zum Jahr 1945 einen permanenten Wandel. Als Behörde gegründet, um Arbeitslose zu vermitteln und die Arbeitslosenversicherung zu administrieren, griff sie zunehmend regulierend in den Arbeitsmarkt ein. Angesichts des wachsenden Arbeitskräftemangels übertrug das NS-Regime der Behörde immer weitreichendere Kompetenzen, die ...

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