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Bundesnaturschutzgesetz. Kommentar
Planungsvorhaben und Bauprojekte sind nicht realisierbar, ohne dass widerstreitendes Naturschutzrecht zu prüfen ist. Die Instrumente zur Verwirklichung von Naturschutz sind reichhaltig: konkreter Schutz bestimmter Gebiete, allgemeiner Schutz der gesamten Landschaft, Planungsverfahren, vorsorgliche Einbeziehung von Naturschutzinteressen. Zum ersten Mal seit seinem Erlass ist wegen der rasch fortschreitenden Rechtsentwicklung das BNatSchG umfassend novelliert worden. Der Kommentar stellt die zahlreichen Neuregelungen dar und ...

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