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Psychische Schädigungen des Tatopfers als Körperverletzung gemäß §§ 223, 229 StGB
Der strafrechtliche Schutz psychischer Schädigungen des Tatopfers ist nach Ansicht der Rechtsprechung sowie der herrschenden Literatur stets an spezifische Umstände geknüpft. Jedoch stellt sich insbesondere vor dem Hintergrund der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung psychischer Krankheiten die Frage, aus welchem Grund nicht jede erhebliche psychische Gesundheitsschädigung des Tatopfers unabhängig spezieller Erfordernisse strafrechtlich geschützt ist. Die vorliegende Arbeit untersucht den Schutz der psychischen Gesundheit ...

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