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Prozesse in Bausachen
Mit dem Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung realisiert der Gesetzgeber durchgreifende Änderungen des privaten Bau- und Architektenrechts. Seit dem Inkrafttreten am 1.1. 2018 gelten zum Teil gänzlich neue Regelungen, vor allem ist ein Recht des Bestellers zu Änderungsanordnungen festgeschrieben, außerdem gibt es Neuerungen vor allem in den Bereichen "Kündigung" und "Abnahme". Neue Vertragstypen, Stichwort ...

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