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Durchsetzbarkeit der Schlichtungsvereinbarung gegenüber Dritten
Grundsätzlich ist der Rückgriff auf das Schiedsverfahren nur möglich, wenn die Bereitschaft der Parteien zur Inanspruchnahme durch die Schiedsvereinbarung, die den Eckpfeiler des Schiedsverfahrens bildet, zum Ausdruck kommt. Als Vereinbarung unterliegt sie dem Prinzip des Konsensualismus, das im Schiedsverfahrensrecht sehr stark ausgeprägt ist, und dem Prinzip der relativen Wirkung von Vereinbarungen nach dem allgemeinen Schuldrecht. Trotz der Stärke dieser Prinzipien ...

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