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Das Recht auf menschliche Entscheidung
Die Digitalisierung hat die öffentliche Hand erreicht. Neue Verfahrensvorschriften zur Automation und Digitalisierung der Verwaltung wie etwa im Besteuerungsverfahren oder im Verwaltungsverfahren regeln die rein technische Erzeugung von Maßnahmen der Verwaltung. Zuweilen sollen Verwaltungsakte ohne die Beteiligung eines Menschen ergehen. Dorothea Mund begrüßt die technische Entwicklung, zieht aber zugleich rechtliche Grenzen. Insbesondere aus den Grundrechten, aber auch aus staatsorganisationsrechtlichen Vorgaben ...

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