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Der Franchisevertrag: Lizenz- oder Vertriebsvertrag?
Ziel der Arbeit ist, den Franchisevertrag im Anschluß an die Gruppenfreistellungsverordnung für Franchisevereinbarungen rechtssystematisch einzuordnen. Diese Einordnung erfolgt anhand der folgenden fünf Auslegungsregeln für Gruppenfreistellungsverordnungen: Verbale Auslegung - Systematische Auslegung - Historische Auslegung - Teleologische Auslegung - Auslegung nach allgemeinen Rechtsgrundsätezn. Im Ergebnis wird der Franchisevertrag insgesamt als Lizenzvertrag eingeordnet, wobei es nicht darauf ankommt, ob Vertragsgegenstand die Erbringung von ...

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