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Das Spannungsverhältnis zwischen Ehe und Familie in Artikel 6 des Grundgesetzes
Gesellschaftliche Entwicklungen verändern das Verhältnis zwischen Ehe und Familie und schaffen Spannungen zwischen dem wachsenden Willen zum Kind und der schwindenden Bereitschaft zur Ehe, zwischen Elternverantwortung und Partnerschaft, zwischen der ehelichen Erwerbsgemeinschaft und der familiären Unterhaltsgemeinschaft, zwischen unkündbarer Elternschaft und scheidbarer Ehe. Art. 6 GG schützt Ehe und Familie in einem Atemzug, spiegelt aber auch eine Gegenläufigkeit dieser Institute wider. ...

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