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Entflechtung im deutschen Kartellrecht
Wirtschaftlicher Machtgewinn ist nicht verboten. Mächtige Unternehmen wecken aber in der Politik Skepsis. Die Diskussion darüber, ob dem Bundeskartellamt die Befugnis eingeräumt werden soll, marktbeherrschende Unternehmen in Ausnahmefällen zu entflechten und so die Wettbewerbschancen kleinerer Konkurrenten zu fördern, ist alt. Die Studie wendet sich gegen derartige Pläne. Behördliche Entflechtungen greifen in den Wettbewerb ein und drohen, ihn insoweit zu einer ...

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