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Die Auseinandersetzung der Errungenschaftsbeteiligung in der Rechtsprechung des türkischen Kassationshofs
Für die seit Ende Januar 2019 geschlossenen Ehen werden deutsche Familiengerichte bei der Auflösung des Güterstandes bei Scheidung und Tod weitgehend deutsches Recht anwenden. Für die davor geschlossenen Ehen, also noch für lange Zeit, gilt das türkische Ehegüterrecht, z.B. wenn beide Ehegatten bei Eheschließung türkische Staatsangehörige waren. Dabei sollen die Familiengerichte das ausländische Recht so anwenden, wie die Gerichte des ...

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