1 Ergebnis.

Der Tabelleneintrag im Forderungsfeststellungsverfahren
Das Forderungsfeststellungsverfahren bildet ein tragendes Strukturelement der Gesamtvollstreckung. An das Ergebnis des Feststellungsverfahrens sind gem. § 178 III InsO sowohl die konkurrierenden Gläubiger als auch der Insolvenzverwalter gebunden. Dem Schuldner gegenüber erzeugt die Tabelleneintragung gem. § 201 II S. 1 InsO die Wirkung eines "vollstreckbaren Urteils". Der weitläufige Einfluss- und Wirkungskreis der Tabelleneintragung wird jedoch insbesondere durch die verfassungsrechtlichen Verfahrensanforderungen ...

66,00 CHF