"Der Staat ist von Verfassungs wegen nicht gehindert..."
Beim Bundesverfassungsgericht lässt sich eine problematische "deutsche Konstante" beobachten: Es ist der "Staat" als souveräne politische Einheit. Und es ist das "Volk" als homogene Gemeinschaft. Sein "Staatsverständnis" - so die These - "oszilliert" regelrecht zwischen einer liberal-pluralistischen Konzeption von BürgerIn, Verfassung und Gesellschaft und einem national-identitären Etatismus. Dies wird exemplarisch gezeigt anhand: der vertretenen Staats- und Demokratietheorien, der Grundrechte in ...