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Das Meißner Rechtsbuch
Ein Bibliothekar beschrieb im 18. Jahrhundert die Handschrift in der HerzoglichenBibliothek in Wolfenbüttel mit der Signatur 47. 2 Aug. fol. wie folgt: "Dieses Manuscriptum ist ein Systema des Sächsischen Rechts aus dem Landrecht, LehnRecht undWeichbild zusammen gezogen, dabey die Differentien des Päbstlichen und KaiserRechts, auch des so genannten Kaiser=Weichbilds angemerket worden. Letzters wirddem Sächsischen oder des Landes entgegen gesetzet. Unter ...

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