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Der Leasingnehmer als Verbraucher
Gegenstand der Abhandlung ist die Anwendung der europarechtlich motivierten Verbraucherschutznormen auf den Finanzierungsleasingvertrag, der im BGB nicht kodifiziert ist. Basierend auf der Untersuchung der europarechtskonformen Behandlung des Finanzierungsleasings werden dabei praxisorientierte Formulierungsvorschläge für die regelmäßig durch AGB gestaltete leasingtypische Abtretungskonstruktion (Leasing- und Liefervertrag) unterbreitet. Weitere Schwerpunkte bilden die Frage, ob Finanzierungsleasing als Umgehungsgeschäft einzuordnen ist, die Rechtsfolgen unwirksamer Drittverweisungsklauseln, die ...

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