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Handbuch Versammlungsrecht
Zum Werk Das Versammlungsrecht regelt die Durchführung und das Verbot öffentlicher Versammlungen. Im Zuge der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz vom Bund auf die Länder übergegangen. Solange und soweit ein Land hiervon keinen Gebrauch gemacht hat, gilt das Versammlungsgesetz des Bundes fort. Bislang haben die Länder Bayern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Berlin und Brandenburg eigene Versammlungsgesetze erlassen. Das Werk beinhaltet eine ...

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