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Zur drogenpolitischen Sinnhaftigkeit und strafrechtlichen Zulässigkeit des Einrichtens und Betreibens von Fixerräumen
Fixerräume, in denen intravenös applizierende Rauschgiftkonsumenten unter hygienischen und streßfreien Bedingungen mitgebrachtes Rauschgift konsumieren dürfen, sind heftig umstritten. Der Verfasser zeigt anhand der bislang mit Fixerräumen gesammelten Erfahrungen, daß das Bereitstellen solcher Einrichtungen aus drogenpolitischer Sicht unbedingt zu befürworten ist. Dabei finden insbesondere medizinische Zusammenhänge Berücksichtigung. In strafrechtlicher Hinsicht zeigt die Untersuchung, daß das Einrichten und Betreiben von Fixerräumen nicht ...

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