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Dienende Funktion des Verwaltungsverfahrens und Prozeduralisierung
Zu den klassischen Argumentationsmustern des Verwaltungsrechts gehört die Vorstellung der nur "dienenden Funktion" des Verwaltungsverfahrens. Bezeichnet wird damit regelmäßig ein Nachrang des Verfahrensrechts gegenüber dem materiellen Recht. Diese lange Zeit als selbstverständlich angesehene Zuweisung gerät durch verfahrensbezogene Vorgaben des Europarechts, aber auch durch Anstöße, die das deutsche Recht aus sich heraus entwickelt hat, zunehmend in Bewegung. Christian Quabeck arbeitet verschiedene ...

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