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Weltliche Herrschaft in geistlicher Hand
Die Ausübung weltlicher Macht durch kirchliche Institutionen zählt zu den Besonderheiten des Alten Reiches und seiner Verfassung. Man spricht in diesem Sinne verkürzend vom "Geistlichen Staat", obwohl geistliches und weltliches Regiment - etwa in der Verwaltung - durchweg klar voneinander unterschieden wurden. In ihrer Person freilich vereinten Bischöfe, Äbte oder Äbtissinnen zwei "Charaktere" und repräsentierten sowohl die kirchliche als auch ...

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