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Die neue "Schirm"- Gruppenfreistellungsverordnung (EG) Nr. 2790/1999 der Kommission
Die EG-Kommission hat das Wettbewerbsrecht gegenüber vertikalen Wettbewerbsbeschränkungen mit der neuen Schirm- Gruppenfreistellungsverordnung grundlegend reformiert. Seit Juni 2000 werden grundsätzlich alle vertikalen Wettbewerbsbeschränkungen, die zwischen Unternehmen ohne Marktmacht geschlossen werden, vom allgemeinen Verbot in Art. 81 Abs. 1 freigestellt. Die Arbeit untersucht den Wandel in den vom EG-Wettbewerbsrecht zu verfolgenden Zielen und geht der Frage nach, ob durch die neue ...

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