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Das Recht der Altersfeststellung
Vermag nun die Verfahrenspartei die Behauptung "minderjährig" zu sein durch Bescheinigungsmittel nicht zu untermauern, so bedarf es zur Objektivierung deren Alters - aufgrund der höchstgerichtlichen Rechtsprechung - regelmäßig eines ärztlichen Gutachtens. Es sei denn, es würden sich im Zuge der Sachverhaltsfeststellung "offenkundige" Tatsachen herausstellen, die schlüssige und mit der allgemeinen Lebenserfahrung in Einklang zu bringende Folgerungen zulassen, welche schließlich in ...

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Das Recht sich zu versammeln
Die österreichische Sicherheitsexekutive hat in Erfüllung ihrer rechtlichen Aufgaben Schutzpflichten zu beachten. Diese Schutzpflichten, welche aus dem österreichischen Verfassungsbestand sowie aus der Judikatur des EGMR abgeleitet werden, können im Gesetzesvollzug in die Verfassungssphäre hineinreichen, wenn sie unverhältnismäßig ausgeübt werden oder in anderer Weise das Grundrecht verletzen. Wird dieser staatliche Schutz nicht gewährt, könnte dies im Schadensfall amtshaftungsrechtliche Ansprüche nach sich ...

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