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Rechtsschutz im Rahmen des beschleunigten Stromnetzausbaus
Zur Beschleunigung des für die Energiewende notwendigen Stromnetzausbaus wurde 2011 durch Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz und den Erlass des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes ein mehrstufiges Planungssystem geschaffen. Klagen gegen die grundlegend neukonzipierten Ausbauplanungen sollen nach der gesetzgeberischen Vorstellung erst auf der letzten Planungsstufe zulässig sein. Thomas Recht untersucht dieses Modell der Rechtsschutzkonzentration auf die abschließende Planfeststellung unter Berücksichtigung nationaler, unions- und völkerrechtlicher Vorgaben für ...

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