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Vertriebsverbot für Lieferanten bei evidentem Fehlgebrauch des Zulieferteils durch den Endhersteller
Die Beteiligung an fremden Delikten, durch Verhaltensweisen, die alltäglich oder berufstypisch sind, wird in den letzten Jahren verstärkt diskutiert: Unter der Bezeichnung ¿neutrale Handlungen¿ bzw. ¿neutrale Beihilfe¿ richtet sich das Augenmerk vorrangig auf Fallkonstellationen, in denen der Betroffene die Freiheitsräume seines Berufs ausschöpft und hierdurch die unerlaubte Handlung eines anderen fördert. Bisher wurde die Problematik im Kontext der Produzententätigkeit allerdings ...

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