Das Gesetzlichkeitsprinzip in England
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 16, 00, Universität Augsburg (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Schwerpunktseminar "Nullum crimen, nulla poena sine lege", Sprache: Deutsch, Abstract: Wohl jeder gewissenhafte Jurist in Deutschland kennt das Gesetzlichkeitsprinzip, welches meist in lateinischem Gewand als "Nullum crimen, nulla poena sine lege" (zu Deutsch: Kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz) auftritt. ...