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Entwicklungslinien des militärischen Sonderguts (peculium castrense) von Augustus bis Hadrian
Das militärische Sondergut (peculium castrense) des als Soldat dienenden Haussohns (filius familias miles) nahm eine Sonderstellung im römischen Privatrecht ein, da es der väterlichen Familien- und Vermögensgewalt (patria potestas) weitgehend entzogen war. Den Anfangspunkt der Rechtsfigur bildete die Testierfähigkeit, welche Augustus den im Militärdienst stehenden Haussöhnen hinsichtlich in castris erworbenen Vermögens (etwa Sold und Beute) zusprach (ius testandi). Später wurde ...

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