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Zum Problem aufsichtsfreier Verwaltung durch das Bundeskartellamt
Jegliches staatliche Handeln bedarf der demokratischen Legitimation durch das Volk. Diese wird für die Exekutive vermittelt durch die Verantwortung des jeweils zuständigen - und aufsichtsführenden - Bundesministers gegenüber dem Parlament. Ministerialfreie Räume sind dem Grundgesetz zumindest grundsätzlich unbekannt und nur ausnahmsweise dann zulässig, wenn höherwertige Interessen eine Lockerung durchgängiger parlamentarischer Kontrolle ausnahmsweise erfordern. Für die Verwaltungstätigkeit des Bundeskartellamtes gibt es ...

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