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Ausgestaltung und Verzicht erbrechtlicher Teilhabe - Die Rechte Angehöriger zwischen gesetzlichen Vorgaben, Autonomie und richterlicher Entscheidungsgewalt
Das deutsche Recht sieht mit dem Pflichtteil eine bedarfsunabhängige Mindestbeteiligung am Erbe für Kinder, Ehepartner und Eltern vor. Im Gegensatz dazu gewährt des englische Recht Hinterbliebenen ermessensabhängige Ansprüche (family provision), die sich insbesondere nach der Bedürftigkeit richten. Die gesetzlichen Vorgaben beider Länder können jedoch jeweils nur allgemein die Interessen einzelner Familienangehöriger gegeneinander abwägen. In vielen Fällen ist daher eine vertragliche ...

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