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Zur Entwicklung und zur kritischen Diskussion des sogenannten Haftgrundes der Tatschwere (§ 112 Abs. 3 StPO)
Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 14, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die folgenden Ausführungen dokumentieren unter Berücksichtigung der Historie des Haftgrundes der Tatschwere, warum dieser umstritten ist. Die Untersuchungshaft (U-Haft) nennen deren Kritiker überspitzt "Freiheitsberaubung gegenüber einem Unschuldigen". Allerdings ist Freiheitsberaubung, § 239 StGB, nicht rechtswidrig, wenn eine Rechtsgrundlage und damit ein Rechtfertigungsgrund vorliegt. ...

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